Strukturierte Qualitätsberichte:
Archiv:
Strukturierter Qualitätsbericht 2008
Strukturierter Qualitätsbericht 2006
Strukturierter Qualitätsbericht 2005
Strukturierter Qualitätsbericht 2004
Der „strukturierte Qualitätsbericht“ hat eine gesetzliche Grundlage im Sozialgesetzbuch (§ 137 Abs.1 Satz 3 Nr. 6 SGB V) und verpflichtet Krankenhäuser, die im Krankenhausplan geführt sind, sowie Universitätskliniken und weitere Krankenhäuser, die einen Versorgungsvertrag mit den Krankenkassen geschlossen haben alle zwei Jahre rückwirkend zur Veröffentlichung.



